Berufs-
vorbereitungsjahr

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Berufsvorbereitungsjahr

Berufsvorbereitungsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, Schüler auf den Eintritt in die Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten.

Der Bildungsgang wird in Vollzeitform mit einer Dauer von einem Schuljahr durchgeführt. Eine Orientierung in vier beruflichen Schwerpunkten wird ermöglicht. Wir bieten die Schwerpunkte Elektrotechnik, Metalltechnik, Holztechnik sowie Raum und Farbe an.

Außerdem ist ein von der Schule gelenktes 6-wöchiges Betriebspraktikum abzuleisten.

Das Berufsvorbereitungsjahr ist Pflicht für alle Jugendlichen, die zu Beginn der Berufsschulpflicht kein Ausbildungsverhältnis nachweisen können und keine Berufsreife haben.

Berufsvorbereitungsjahr

Aufnahmevoraussetzungen

  • Voraussetzung für die Aufnahme ist der mindestens neunjährige Schulbesuch an einer Förderschule oder Realschule Plus. Es besteht Schulpflicht für Schüler*innen, die kein Ausbildungsverhältnis eingehen.

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Anmeldung

Die Anmeldung kann vom 1. Januar bis 1. März erfolgen. Senden Sie uns einfach den ausgefüllten Aufnahmeantrag mit Ihrem aktuellen Halbjahreszeugnis zu. Sie erhalten dann im März von uns eine schriftliche Benachrichtigung.

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Was erwartet mich?

Die Schülerinnen und Schüler erwerben wesentliche Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten in den Berufsfeldern Elektrotechnik, Metalltechnik, Holztechnik sowie Raum und Farbe. Sie sind somit den Anforderungen der späteren Berufsausbildung, oder den aufbauenden Bildungsgängen (z. B. Berufsfachschule I) besser gewachsen.

Im Berufsvorbereitungsjahr ist der nachträgliche Erwerb des Berufsreife möglich.

Die Schüler*innen haben im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) die Möglichkeit, die Berufsreife zu erwerben. Das BVJ hat das Ziel der beruflichen und sozialen Integration von jungen Menschen, weshalb die Schüler*innen
eine angemessene allgemeine und berufliche Handlungskompetenz entwickeln sollen.

Schülerinnen und Schüler die nicht in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, sind nach dem Besuch des Berufsvorbereitungsjahres vom weiteren Schulbesuch befreit.

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Informationsflyer und Anmeldebogen

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Schulbuchausleihe

Mit dem Schuljahr 2011/12 wird nach der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit die Schulbuchausleihe auch an der August-Horch-Schule eingeführt. Alle Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern können dann gegen eine Gebühr oder unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen auch kostenfrei Schulbücher ausleihen. Mit der schriftlichen Zusage des beantragten Schulplatzes erhalten Sie weitere Informationen von der Schule. Vorher müssen Sie nicht aktiv werden.

Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur MBWJK: https://lmf-online.rlp.de/fuer-eltern.html

Dort können Sie auch Broschüren und Merkblätter herunterladen.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Michelle Heinen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. In der Schule selbst gibt es keinen Beauftragten für die Schulbuchausleihe. Auch die Mitarbeiterinnen des Schulsekretariats können weitergehenden Fragen leider nicht beantworten.

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz 
Tel.: 0261 1080
Mail: schulbuchausleihe@kvmyk.de